Kunden, die Tabakwaren kaufen möchten, müssen mindestens 18 Jahre alt sein,
denn wir halten uns an das Jugendschutzgesetz (Auszüge siehe unten).
Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz:
Stand: 20.Juli2007
§ 1 Begriffsbestimmungen: (1) Im Sinn dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
§ 2 Prüfungs- und Nachweispflicht: (2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz
Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise
nachzuweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter
zu überprüfen.
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren: (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestatten werden.